Teilnahmebedingungen

des smart.city Hackathon 2025

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1. Gegenstand des smart.city Hackathons 2025

Das Ziel des smart.city Hackathons 2025 der Stadt Aachen ist es, die Position Aachens als bedeutenden Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken, einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 zu leisten und insbesondere den Weg zur SmartCity Aachen zu unterstützen. Während des smart.city Hackathons 2025 sollen die Teilnehmenden Mikroprojekte, Ideen oder Konzeptideen erstellen, die zur Erreichung der oben genannten Ziele beitragen. Dies können digitale Lösungen sein, müssen es aber nicht. Es ist wichtig, dass die Beiträge die Idee der Smart City widerspiegeln, dass „neue Wege“ gegangen werden und damit ein nachhaltiger Mehrwert für Mensch und/oder Umwelt geschaffen wird. Das inhaltliche Spektrum ist dementsprechend bewusst breit angelegt. Sei es der Einsatz intelligenter Technologien, die zur Klimaneutralität in Unternehmen oder ganzen Gewerbegebieten beitragen, Beiträge, die den Einzelhandel neu beleben oder ganz neue Geschäftsmodelle ermöglichen, die Teilhabe älterer Menschen fördern oder die Energieversorgung und Mobilität verbessern. Einige mögliche Themen sind beispielhaft unter der Rubrik “Herausforderungen” auf hyperegio-dip.eu/p/smart-city-hackathon aufgeführt. Die Themenliste ist nicht abschließend. Ferner sind Beiträge ausgeschlossen, die mit dem Zweck und Konzept des smart.city Hackathons 2025 nicht im Einklang stehen. Vorgestellt werden können nur Beiträge, die bisher noch nicht begonnen oder beauftragt wurden und nicht Gegenstand eines anderen Wettbewerbs sind oder waren.

2. Teilnahmeberechtigte

Engagierte Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Initiativen und Vereine sind ebenso angesprochen wie Mitglieder von Hochschulen (z.B. Studierende oder Wissenschaftler*innen), Start-ups oder Unternehmen mit Sitz im Stadtgebiet Aachen oder der Städteregion Aachen. Beiträge, die gesetzeswidrige, diskriminierende, rassistische, beleidigende, pornographische und/oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonstige unerwünschte Handlungen darstellen, werden von der Planungskonsortium des smart.city Hackathons 2025 nicht zur Teilnahme zugelassen. Das Planungskonsortium besteht aus Vertretungen der Stadt Aachen (Fachbereich 02), des KI-Center der RWTH Aachen, des digitalHUB Aachen e. V. und der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen. Für jede*n Teilnehmer*in wird im Fall eines Gewinns grundsätzlich nur für den präsentierten Beitrag eine Prämie ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf eine Prämie besteht grundsätzlich nicht.

3. Anmeldung

Während des Anmeldungszeitraumes bis zum 13.05.2025 können sich Teilnehmer*innen über hyperegio-dip.eu/p/smart-city-hackathon auf der Digital Innovation Platform anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit Klarnamen auf der Plattform. Sollte eine bereits angemeldete Person zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder einem Terminkonflikt nicht an dem smart.city Hackathon teilnehmen können, wird um eine Abmeldung von der Veranstaltung per E-Mail an nick.nowara@mail.aachen.de gebeten.

4. Folgende Rechte erwirbt das Planungskonsortium des smart.city Hackathons 2025

Die Teilnehmenden räumen den unter Ziffer 2. aufgeführten Mitgliedern des Planungskonsortium „smart.city Hackathon 2025“ sowie den unter Ziffer 4. genannten Kooperationspartnern an im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Werken die folgenden Rechte ein, wobei die gesetzlichen Widerrufsrechte der Teilnehmenden unberührt bleiben: • das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht die überlassenen Werke zum Zwecke der Berichterstattung über den smart.city Hackathon, dessen Bewerbung und der Präsentation der Ergebnisse in Onlinemedien (insbesondere auf Webseiten und in Social Media) sowie in Printmedien zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen. • das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht die überlassenen Werke unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu bearbeiten. • das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht zur Wahrnehmung der vorgenannten Rechte Dritte (z.B. technische Dienstleister oder Agenturen) zu beauftragen. • das zeitlich und örtlich unbeschränkte einfache Recht die Namen der Gewinner*innen im Zusammenhang mit dem smart.city Hackathon 2025 oder der Präsentation der Ergebnisse durch die Mitglieder des Planungskonsortium des smart.city Hackathons 2025 in Onlinemedien (insbesondere auf Webseiten und in Social Media) und in Printmedien öffentlich bekannt zu geben.

5. Ergänzungen

Der smart.city Hackathon kann von dem Planungskonsortium des smart.city Hackathons 2025 jederzeit beendet werden, insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören vor allem technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich des Planungskonsortium liegende und zwingende Maßnahmen Dritter. Die Haftung seitens des Planungskonsortium des smart.city Hackathons 2025 und seiner Mitglieder ist ausgeschlossen. Anwendbares Recht ist ausschließlich dasjenige der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gerichtsstand ist Aachen.

Kontakt

Nick Nowara Smart City Manager Stadt Aachen Tel: +49 241 432 7680 nick.nowara@mail.aachen.de